Allgemeine Geschäftsbedingungen von "Hundetrainer24" für den Hundepensionsbetrieb, Stand Januar 2011

 

§ 1 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

Ein Vertrag über die Unterbringung eines Hundes bei Hundetrainer24 kommt ausschließlich unter Verwendung der durchHundetrainer24 vorgegebenen und verwendeten Vertragsformulare zustande. Der Vertrag muss durch beide Vertragsparteienunterzeichnet sein. Nicht unterzeichnete Verträge und/oder vom vorgegebenen Vertragsformular abweichende Texte sindunwirksam und begründen kein wirksames Vertragsverhältnis. Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterbringung des Hundesund endet mit dem Tag der tatsächlichen Abholung des Pensionshundes durch den Auftraggeber oder einer von diesemwirksam bevollmächtigten Person. Vertraglich vereinbarte Tagespreise im Rahmen einer Tagesunterbringung verstehen sich jeangefangenen Kalendertag.

§ 2 Auftragserteilung

Für die vertraglich eingegangene Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Hundetrainer24. Mit Unterzeichnung des Pensionsvertrages gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als vereinbart.

§ 3 Preise

Maßgeblich für die Rechnungsstellung sind die jeweils in den Preislisten der geltenden Fassung ausgewiesenen Preise.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Der vertraglich vereinbarte Pensionsbetrag ist im Voraus, spätestens bei Abgabe des Pensionshundes zum vereinbarten
Vertragsbeginn vollständig zu entrichten.
Wird der Pensionshund nicht zum vertraglich vereinbarten Termin abgeholt, so trägt der Auftraggeber für weitere 7 Tage die
vertraglich vereinbarten Kosten gemäß Preisliste. Hiernach wird Hundetrainer24 die Vermittlung des Tieres an einen neuen
Besitzer vornehmen, erforderlichenfalls erfolgt eine Einweisung des Hundes ins Tierheim. Sämtliche mit der Vermittlung
und/oder Einweisung ins Tierheim verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber, so wie auch die Kosten der weiteren
Unterbringung des Pensionshundes. Dem Auftraggeber steht es frei, Hundetrainer24 um eine Verlängerung des
Pensionsvertrages zu ersuchen; dies hat in jedem Fall schriftlich unter Angabe der hierzu führenden Gründe zu erfolgen und ist
vom Einverständnis von Hundetrainer24 abhängig. Eine automatische Vertragsverlängerung, abweichend von § 4 ist nicht
möglich. Für den Fall einer Vertragsverlängerung ist der zusätzlich anfallende Betrag für die Vertragsverlängerung innerhalb von
2 Tagen nach erteilter Zustimmung an Hundetrainer 24 zu zahlen, anderenfalls die erteilte Zustimmung wieder erlischt. Hierüber
bedarf es keiner weiteren Unterrichtung des Auftraggebers.

§ 5 Gesundheitszustand des Hundes

Der Auftraggeber versichert vertraglich, dass der Pensionshund ausreichend geimpft und entwurmt ist. Der Impfausweis ist
spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen und er verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Besitz von
Hundetrainer24. Besonderheiten der Verpflegung, Besonderheiten im Wesen und Verhalten sowie Verhaltensanomalien
müssen vom Auftraggeber mitgeteilt und im Vertrag festgehalten werden. Anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung und
begründen keinerlei spätere Ansprüche des Auftraggebers gegen Hundetrainer24.
Während der Vertragslaufzeit erkrankte und/oder verunfallte Hunde werden auf Veranlassung von Hundetrainer24 einem
Tierarzt vorgestellt. Die Auswahl des Arztes obliegt allein Hundetrainer24. Die Kosten der medizinischen Heilbehandlung trägt
der Auftraggeber, ebenso die Kosten einer Obduktion für den Fall, dass der Pensionshund während der Vertragslaufzeit
verendet. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen Hundetrainer24 den Unfall oder die Krankheit des Pensionshundes
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt und verursacht. Umfang und Art der medizinischen Heilbehandlung insbesondere
der Untersuchung stehen im Ermessen von Hundetrainer24. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt soweit möglich und
zumutbar.
Die Entscheidung über die Frage, ob ein Pensionshund im akuten schweren Krankheitsfall eingeschläfert werden soll obliegt
Hundetrainer24, jedoch erst nach fruchtlos verlaufendem Versuch, den Auftraggeber telefonisch über den Fall zu unterrichten.
Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt soweit möglich und zumutbar.

§ 6 Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber übergibt Hundetrainer24 spätestens zum Vertragsbeginn die Kopie einer Police über eine
Hundehaftpflichtversicherung für den Pensionshund. Sämtliche Schäden, verursacht durch den Pensionshund, deren Regulierung
durch die Haftpflichtversicherung abgelehnt werden, übernimmt der Auftraggeber. Er stellt Hundetrainer24 ausdrücklich von der
Inanspruchnahme Dritter für während der Vertragslaufzeit durch den Penionshund verursachter Schäden gleich welcher Art und
Höhe frei.

§ 7 Futter

Der Pensionshund erhält gesundes und artgerechtes Futter in artgerechter und ausreichender Menge. Es steht dem Auftraggeber
frei, auf eigene Kosten eigenes Futter für den Pensionshund zur Verfügung zu stellen. Ist der zur Verfügung gestellte Vorrat
aufgebraucht, erhält der Pensionshund das Futter von Hundetrainer24.

§ 8 Die läufige Hündin

Läufige Hündinnen können als Pensionshund aufgenommen werden. Die Läufigkeit muss bei Vertragsschluss, spätestens bei
Vertragsbeginn mitgeteilt und schriftlich vermerkt werden, anderenfalls für die damit einher gehenden Folgen keine Haftung durch
Hundetrainer24 übernommen wird.

§ 9 Leinenfreiheit

Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis damit, dass der Pensionshund auf dem eingezäunten Gelände von Hundetreiner24
ohne Leine geführt und beaufsichtigt wird.

§ 10 Haftung

Abs.1 für mitgebrachte Gegenstände
Hundetrainer24 übernimmt keine Haftung für Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wie Leinen, Decken,
Körben, Spielzeug etc.pp.
Abs.2 für Schäden am Pensionshund sowie solche , die er verursacht
Hundetrainer24 übernimmt keine Schäden am Pensionshund sowie diese, die der Pensionshund an anderen Pensionshunden,
Gegenständen und Personen verursacht. Ausgenommen hiervon sind Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Urheberrecht

Hundetrainer24 fertigt bei Trainings- und Schulungsmaßnahmen Ton- und Bildmitschnitte. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit und
mit der Veröffentlichung der angefertigten Ton- und Bildmitschnitte einverstanden und verzichtet mit Vertragsunterzeichnung, sich
nachträglich auf den Urheberrechtsschutz und auf das Recht am eigenen Bild zu berufen. Damit einhergehende Ansprüche des
Auftraggebers scheiden somit aus.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Hundetrainer24 ist - soweit zulässig -
Grimma.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein und für den Fall einer Lücke, soll die Bestimmung gelten, die die
Parteien gewählt hätte, hätte sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder der Lücke gekannt bzw. eine solche die der
beabsichtigten Regelung am nächsten kommt.

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